Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz, Sitz in München, zuständig für die Erledigung der ihm nach dem PatG, GebrMG, MarkenG, UrhG, GeschmMG, SchriftzeichenG und HalbleiterSchG übertragenen Aufgaben, Anmeldeamt für internationale Patentanmeldungen nach dem  Patent Cooperation Treaty (PCT), Aufsichtsbehörde für die  Verwertungsgesellschaften und zuständig für die Veröffentlichung der Übersetzungen  europäischer Patente, die nicht in deutscher Sprache vorliegen. Angegliedert sind die Schiedsstellen für  Arbeitnehmererfindungen, die Schiedsstelle für Urheberrechtstreitfälle, an denen eine Wahrnehmungsgesellschaft beteiligt ist (§ 14 WahrnehmungsG). Beim Amt bestehen Prüfstellen und -abteilungen für Patente, Gebrauchsmusterstellen und -abteilungen, Topographiestelle und -abteilung, Markenstellen und -abteilungen sowie das Musterregister. Das Amt führt die Urheberrolle.
- Einsicht in Rollen, Register und Unterlagen:  Akteneinsicht.
- Gebühren: Patentkostengesetz vom 13.12.2001 (BGBl I 3656) m.spät.Änd.
- Rechtsmittelgericht:  Bundespatentgericht (BPatG).
- Weitere Informationen unter www.dpma.de.

Lexikon der Economics. 2013.

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