Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
- Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz, Sitz in München, zuständig für die Erledigung der ihm nach dem PatG, GebrMG, MarkenG, UrhG, GeschmMG, SchriftzeichenG und HalbleiterSchG übertragenen Aufgaben, Anmeldeamt für internationale Patentanmeldungen nach dem ⇡ Patent Cooperation Treaty (PCT), Aufsichtsbehörde für die ⇡ Verwertungsgesellschaften und zuständig für die Veröffentlichung der Übersetzungen ⇡ europäischer Patente, die nicht in deutscher Sprache vorliegen. Angegliedert sind die Schiedsstellen für ⇡ Arbeitnehmererfindungen, die Schiedsstelle für Urheberrechtstreitfälle, an denen eine Wahrnehmungsgesellschaft beteiligt ist (§ 14 WahrnehmungsG). Beim Amt bestehen Prüfstellen und -abteilungen für Patente, Gebrauchsmusterstellen und -abteilungen, Topographiestelle und -abteilung, Markenstellen und -abteilungen sowie das Musterregister. Das Amt führt die Urheberrolle.
- Einsicht in Rollen, Register und Unterlagen: ⇡ Akteneinsicht.
- Gebühren: Patentkostengesetz vom 13.12.2001 (BGBl I 3656) m.spät.Änd.
- Rechtsmittelgericht: ⇡ Bundespatentgericht (BPatG).
- Weitere Informationen unter www.dpma.de.
Lexikon der Economics.
2013.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Deutsches Patent- und Markenamt — Abbreviation DPMA … Wikipedia
Deutsches Patent- und Markenamt — – DPMA – Staatliche Ebene Bundesoberbehörde Aufsichtsbehörde(n) … Deutsch Wikipedia
Bundespatent- und Markenamt — ⇡ Deutsches Patent und Markenamt (DPMA) … Lexikon der Economics
Deutsches Reichspatentamt — Ein Patentamt ist eine Behörde, die einer natürlichen oder juristischen Person ein Schutzrecht auf geistiges Eigentum bzw. auf einen Markennamen in Form eines Patents gewährt. Emblem an der Außenmauer des Deutschen Patentamtes Inhaltsverzeichnis… … Deutsch Wikipedia
Patent — gewerbliches Schutzrecht, das neben dem ⇡ Gebrauchsmuster für den Schutz technischer ⇡ Erfindungen gewährt wird (⇡ europäisches Patent). P. werden auf der Grundlage des Patentgesetzes (PatG) i.d.F. vom 16.12.1980 (BGBl 1981 I 1) m.spät.Änd.… … Lexikon der Economics
Deutsches Patentamt — Das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA), gelegentlich umgangssprachlich als Bundespatentamt bezeichnet, ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium der Justiz mit Hauptsitz in München und Außenstellen in Jena und Berlin … Deutsch Wikipedia
DPMA — Das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA), gelegentlich umgangssprachlich als Bundespatentamt bezeichnet, ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium der Justiz mit Hauptsitz in München und Außenstellen in Jena und Berlin … Deutsch Wikipedia
Patent — Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Benutzung der Erfindung zu untersagen. Das deutsche Wort wurde im 17. Jahrhundert aus dem französischen… … Deutsch Wikipedia
DPMA — Abk. für ⇡ Deutsches Patent und Markenamt … Lexikon der Economics
Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A … Deutsch Wikipedia